4 Fragen im Zusammenhang mit der Pensionskassenauszahlung
Wenn wir davon ausgehen, dass die Pensionskassenauszahlung als Gesamtes mit dem Besteuerungsanteil steuerpflichtige „andere Leistungen“ darstellen, so verbleiben m.e. noch 4 Fragen:
1) wie ist die Steuerpflicht der überobligatorischen Arbeitgeberbeiträge in diesem Kontext zu qualifizieren
2) kann eine Doppelbesteuerung
a) sowohl im deutschen als auch
b) im deutsch-schweizerischen Besteuerungsverfahren dadurch noch vermieden werden
3) entscheidet der VIII Senat was das Überobligatorium angeht in die von mir vertretene Richtung, wodurch die unter 2 angedeutete Doppelbesteuerung vermieden werden könnte, wie geht es dann weiter in der BFH-Rechtsprechung
4) wie wird der I. Senat bzgl. der Freistellung der Versorgungsleistungen nach Art. 18, Art. 19 Abs. 1 S. 1 DBA-Schweiz entscheiden.