Dienstreisen – Finanzrechtsprechung vs Meinung der Finanzverwaltung
Nach dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg wird nun der BFH nochmals entscheiden müssen, ob zu er zu den ein- oder mehrtägigen Dienstreisen, an denen der Steuerpflichtige an seinen Wohnsitz zurückkehrt und zwar unabhängig davon, ob diese in den Ansässigkeits-, den Quellen- oder einen Drittstaat stattfand, weiterhin kein Nichtrückkehrtag vorliegt. Bestätigt der BFH seine Rechtsmeinung, wird die Finanzverwaltung nun nicht mehr umhinkommen, sich dieser anzuschliessen.
Zudem dürfte dann auch Klarheit bestehen, ob Wochenendtage zu diesen Nichtrückkehrtagen rechnen, auch wenn der Arbeitgeber lediglich die Reisekosten trägt.