Urteil des I. Senats
Leider hat der I. Senat die steuerliche Beurteilung des Vorbezugs aus einer Pensionskasse des Staatspersonals St. Gallen m.E. keiner eigenen Beurteilung unterzogen, sondern sich dem Beschluss des X. Senats angeschlossen. Somit kann die sachliche Diskussion bzgl. der Zweiteilung (zunächst) keine Unterstützung erfahren. Erfreulich ist jedoch, dass die Steuerfreiheit des Vorbezugs in 2005 noch nicht entschieden wurde; diese Beurteilung soll dem X. Senat vorbehalten sein. Wir dürfen gespannt sein, ob dieser sich nun neue Gedanken zu der Steuerfreistellung dieser Kapitalabfindung macht, oder sich lediglich der Formulierung aus 2010 bedient.