„Schlaf des Gerechten“
Vielleicht hat das Finanzgericht Baden-Württemberg wieder einmal die Lösung für den Grenzgänger in die Schweiz gefunden. Wenn das Krankenhauspersonal im Rahmen der Rufbereitschaft nämlich den „Schlaf des Gerechten“ schläft, liegt ein Nichtrückkehrtag nach dem „regulären“ Dienst vor. Wodurch sich die bisherige Möglichkeit der Exkulpation aus der Grenzgängereigenschaft m.E. deutlich verbessern könnte.