öffentlich-rechtliche schweizerische Pensionskasse
Nachdem der I. Senat, in Anlehnung an die Rechtsprechung des X. Senats des BFH, die Einmalauszahlung aus der öffentlich-rechtlichen Schweizer Pensionskasse als mit dem Besteuerungsanteil steuerpflichtige sonstige Einkünfte qualifiziert hat, stellt sich die Frage nach der Steuergerechtigkeit dieser völlig unterschiedlichen Besteuerung zur Einmalauszahlung aus einer privat-rechtlichen Pensionskasse. Meine Prognose ist (siehe dazu meine Anmerkung in Rahmen der Veröffentlichung des Urteils I R 83/11), dass aus dem Blickwinkel der Besteuerung nach der individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit diese Zweiteilung einer erneuten Überprüfung unterliegen muss.