Einkommensteuerliche Behandlung von Beiträgen und Leistungen in und aus der 2. Säule der schweizerischen Altersvorsorge
Das BMF-Schreiben ist da; ich werde im nächsten IStR-Heft dazu Stellung nehmen.
Das BMF-Schreiben ist da; ich werde im nächsten IStR-Heft dazu Stellung nehmen.
sehr geehrte besucher: nicht immer ist das, was man bisher beantragt hat dauerhaft die beste Variante. gerne möchte ich sie darauf aufmerksam machen, dass es zwischen dem deutschen Kindergeld und der schweizer Kinder-/Ausbildungszulage nun einige Abwägungspunkte zu beachten gibt, die sie bisher vielleicht übersehen haben.
Ab 2015 bzw. 2016 wird die Zweiteilung der (anderen) wiederkehrenden Leistungen aus einer privatrechtlichen schweizerischen Pensionskasse vollzogen. Eine möglicherweise verfassungswidrige Zweiteilung des Schweizer Pensionskassensystems in öffentlich-rechtlich und privatrechtlich organisiert umgeht die Finanzverwaltung dadurch, dass diese „doppelte Zweiteilung“ von vorneherein vermeidet. Ab 2015 bzw. 2016 wird jeder überobligatorische AG-Beitrag in die Pensionskasse steuerpflichtig. Über die vielen weiteren wichtigen Punkte, auf die
Ich darf sie auf meine Anmerkung in IStR nächstes Heft aufmerksam machen. Zudem werde ich einen Beitrag verfassen der die (anderen) wiederkehrenden Leistungen aus einer privatrechtlichen und/oder öffentlich-rechtlichen schweizerischen Pensionskasse unter dem Blickwinkel der Steuergerechtigkeit betrachtet.